Kirschbaum-Kindergarten e. V.

Ab dem 1. September 2019 ist der Kindergarten-Besuch 

in München bis auf Widerruf kostenfrei!

Die Verpflegungskosten (Catering) sind von dieser Regelung nicht betroffen und müssen weiterhin von den Eltern getragen werden.

- Die Kaution von 250,- Euro sind von dieser Regelung ebenfalls nicht betroffen und müssen weiterhin nach Vertragsabschluss entrichtet werden.

Die von den Eltern benötigten Betreuungszeiten müssen in einem Buchungsbeleg verbindlich gebucht werden. Durch den Beitritt zur Münchner Förderformel ab März 2012 errechnen sich unsere Gebühren auf Basis der Gebühren der städt. Kindertagesstätten der Stadt München und werden entsprechend angepasst. Abhängig von der Höhe des Einkommens sind die Kosten teilweise oder ganz von der Stadt München bezuschussbar. Hierzu ist für jedes Kindergartenjahr ein Antrag bei der Landeshauptstadt München zu stellen. Den Antrag und weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns.


Regelung bei Änderungen

Unsere Kindergartengebühren orientieren sich an den Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München. Wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Einrichtung verändern (z.B. durch Kürzung oder Streichung der Zuschüsse durch Land und/oder Kommune), kann ggf. eine Änderung der Kindergartengebühr notwendig werden. Aufgrund eines Gerichtsurteils wird die freiwillige Förderung für Kindertageseinrichtungen in München (aktuell „Münchner Förderformel“) derzeit überarbeitet und eine neue Förderung für Kindertageseinrichtungen in München entwickelt. Die Konditionen für eine freiwillige Förderung der Kindertageseinrichtungen können sich für die Zukunft ändern. Die Einführung einer neuen Fördersystematik ist zum 1. Januar 2024 geplant. Ab diesem Zeitpunkt sind die Regelungen aus der Münchner Förderformel, die bislang auch für unsere Einrichtung gelten, nicht mehr gültig. Die neue Fördersystematik, die derzeit erarbeitet wird, steht noch nicht fest. Die Anpassung der Besuchsgebühr erfolgt in der Regel zum 01.09. eines Jahres. Die Höhe der Besuchsgebühr kann in Abhängigkeit von der Veränderung der laufenden kommunalen Zuschüsse (Münchner Förderformel) jedoch auch zu einem anderen Zeitpunkt angepasst werden. Im Fall einer Änderung nach abgeschlossenem Betreuungsvertrag besteht ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht gemäß Vertrag.


Liste der monatlichen Kindergartengebühren (Stand September 2021)


Buchungszeit

> 3 bis 4 Stunden

> 4 bis 5 Stunden

> 5 bis 6 Stunden

> 6 bis 7 Stunden

> 7 bis 8 Stunden

Einkunftsunabhängig   

monatliches Besuchsentgeld

38,- €

48,- €

58,- €

69,- €

79,- €

tatsächliches Besuchsentgeld*

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €







* Das tatsächliche monatliche Besuchsentgelt errechnet sich nach Abzug des staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro.


Es ergibt sich somit bis auf Widerruf eine Komplettbefreiung von den Besuchsentgelten für alle Buchungsstufen. Diese Regelung gilt auch für Integrationskinder.

Wichtige Ausnahme: Dies gilt nicht für Kinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem 1. Januar drei Jahre alt werden. Diese erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst ab dem folgenden Einrichtungsjahr. Für diese Kinder ist die reguläre Besuchsgebühr im ersten Kindergartenjahr zu bezahlen.


Gebührenübersicht für Wohnorte außerhalb Münchens

 

Falls Ihr Kind seinen Wohnort nicht in München hat und dennoch einen Kindergarten in der Landeshauptstadt besucht, fallen folgende Betreuungsgebühren an.


Buchungszeit  

> 3 bis 4 Stunden

> 4 bis 5 Stunden

> 5 bis 6 Stunden

> 6 bis 7 Stunden

> 7 bis 8 Stunden



91,- €

116,- €

141,- €

166,- €

190,- €

Weitere Gebühren

Verpflegungskosten

Die Verpflegungskosten hierfür belaufen sich auf 71 € pro Monat und werden über die kompletten zwölf Monate eines Kindergartenjahres berechnet. Die Schließzeiten werden dabei rechnerisch berücksichtigt, so dass auch während dieser Zeiten die Verpflegungskosten vollständig zu entrichten sind! Eltern die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können im Sozialbürgerhaus der Stadt München einen Antrag auf Kostenübernahme für die Verpflegung ihrer Kinder im Kindergarten stellen.


Kaution

Die Kaution in Höhe von 250 Euro ist nach Vertragsabschluss zu entrichten und wird zurückerstattet, wenn das Kind den Kindergarten verlässt.


Verwaltungsgebühr

Mit Vertragsabschluss wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150 Euro fällig. Die Verwaltungsgebühr wird nicht zurückerstattet.