Kirschbaum-Kindergarten e. V.

Ab dem 1. September 2019 ist der Kindergarten-Besuch 

in München bis auf Widerruf kostenfrei!

Die Verpflegungskosten (Catering) sind von dieser Regelung nicht betroffen und müssen weiterhin von den Eltern getragen werden.

- Die Kaution von 250,- Euro sind von dieser Regelung ebenfalls nicht betroffen und müssen weiterhin nach Vertragsabschluss entrichtet werden.

Die von den Eltern benötigten Betreuungszeiten müssen in einem Buchungsbeleg verbindlich gebucht werden. Durch den Beitritt zur Münchner Förderformel ab März 2012 errechnen sich unsere Gebühren auf Basis der Gebühren der städt. Kindertagesstätten der Stadt München und werden entsprechend angepasst. Abhängig von der Höhe des Einkommens sind die Kosten teilweise oder ganz von der Stadt München bezuschussbar. Hierzu ist für jedes Kindergartenjahr ein Antrag bei der Landeshauptstadt München zu stellen. Den Antrag und weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns.

Die Kindergartengebühr orientiert sich an den Gebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München. Werden die städtischen Gebühren verändert, wird die Kindergartengebühr entsprechend angepasst. Eine Änderung der Kindergartengebühr kann ggf. notwendig werden, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Einrichtung verändern (z.B. durch Kürzung oder Streichung der Zuschüsse durch Land und/oder Kommune).   


Liste der monatlichen Kindergartengebühren (Stand September 2021)


Buchungszeit

> 3 bis 4 Stunden

> 4 bis 5 Stunden

> 5 bis 6 Stunden

> 6 bis 7 Stunden

> 7 bis 8 Stunden

Einkunftsunabhängig   

monatliches Besuchsentgeld

38,- €

48,- €

58,- €

69,- €

79,- €

tatsächliches Besuchsentgeld*

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €







* Das tatsächliche monatliche Besuchsentgelt errechnet sich nach Abzug des staatlichen Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro.


Es ergibt sich somit bis auf Widerruf eine Komplettbefreiung von den Besuchsentgelten für alle Buchungsstufen. Diese Regelung gilt auch für Integrationskinder.

Wichtige Ausnahme: Dies gilt nicht für Kinder, die im laufenden Einrichtungsjahr erst nach dem 1. Januar drei Jahre alt werden. Diese erhalten den staatlichen Beitragszuschuss erst ab dem folgenden Einrichtungsjahr. Für diese Kinder ist die reguläre Besuchsgebühr im ersten Kindergartenjahr zu bezahlen.


Gebührenübersicht für Wohnorte außerhalb Münchens

 

Falls Ihr Kind seinen Wohnort nicht in München hat und dennoch einen Kindergarten in der Landeshauptstadt besucht, fallen folgende Betreuungsgebühren an.


Buchungszeit  

> 3 bis 4 Stunden

> 4 bis 5 Stunden

> 5 bis 6 Stunden

> 6 bis 7 Stunden

> 7 bis 8 Stunden



91,- €

116,- €

141,- €

166,- €

190,- €

Weitere Gebühren

Verpflegungskosten

Die Verpflegungskosten hierfür belaufen sich auf 76 € pro Monat und werden über die kompletten zwölf Monate eines Kindergartenjahres berechnet. Die Schließzeiten werden dabei rechnerisch berücksichtigt, so dass auch während dieser Zeiten die Verpflegungskosten vollständig zu entrichten sind! Eltern die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können im Sozialbürgerhaus der Stadt München einen Antrag auf Kostenübernahme für die Verpflegung ihrer Kinder im Kindergarten stellen.


Kaution

Die Kaution in Höhe von 250 Euro ist nach Vertragsabschluss zu entrichten und wird zurückerstattet, wenn das Kind den Kindergarten verlässt.


Verwaltungsgebühr

Mit Vertragsabschluss wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150 Euro fällig. Die Verwaltungsgebühr wird nicht zurückerstattet.